Der Eintritt für die Kinder ist halbjährlich möglich, im August und im Februar.
Obligatorium Die Kinder haben das Recht, während zwei Jahren den Kindergarten zu besuchen. Ein Jahr Kindergarten ist obligatorisch.
Alter Kinder, die vor dem 31. Juli das 5. Altersjahr vollenden, besuchen ab August des gleichen Jahres den Kindergarten.
Anforderungen Die Eltern können jüngere Kinder in den Kindergarten schicken, sofern die Anforderungen erfüllt werden: den zumutbaren Schulweg selbständig oder allenfalls in Begleitung gehen, die Blockzeiten einhalten und Alltagshandlungen ausführen können (z.B. sich anziehen).
Anmeldung Jeweils im Januar erhalten die Erziehungsberechtigten eine Anmeldung für den Kindergarten von der Volkschule Adligenswil. Bei einem Zuzug unter dem Schuljahr verwenden Sie bitte das Anmeldeformular der Schule.
Kindergartenzuteilung / Klasseneinteilung Die Schulleitung entscheidet abschliessend über die Klasseneinteilung und die Zuteilung in die verschiedenen Kindergärten. Dabei wird auf den Schulweg und ausgeglichene Klassen geachtet
Rückstellung Die Erziehungsberechtigten können ein Gesuch für nicht schulfähige Kinder an die Schulleitung senden, um das Kind höchstens ein Jahr vom Eintritt in den Kindergarten zurückstellen.