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Übertrittsverfahren Primarschule - Sekundarschule

In der 5. Klasse beginnt das Übertrittsverfahren an die Sekundarstufe l. Es dient hauptsächlich dazu, die schulischen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten des einzelnen Kindes gezielt wahrzunehmen und einzuschätzen. Die im Verlaufe des Übertrittsverfahrens gewonnenen Einsichten sollen den Erziehungsberechtigten, den Lehrpersonen und den Kindern helfen, das am besten geeignete Schulangebot der Sekundarstufe I zu finden.