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Eltern-ABC

Absenzen

Schülerinnen und Schüler

Eine Erkrankung des Kindes oder andere unvermeidliche Abwesenheiten sind der zuständigen Lehrperson von den Erziehungsberechtigten unter Angabe des Grundes vor Unterrichtsbeginn zu melden.  Als unvermeidliche Abwesenheiten gelten Krankheit und Notfälle, die den Besuch der Schule verunmöglichen oder wesentlich erschweren. Unvermeidliche Abwesenheiten, die nicht innerhalb von vier Tagen seit Beginn begründet werden oder deren Begründung nicht genügend ist, gelten als unentschuldigtes Schulversäumnis. Erscheint ein Kind unentschuldigt nicht im Unterricht, so wird sich die Lehrperson mit den Eltern in Verbindung setzen.

Adressänderung

Änderung der Adresse, E-Mail oder Telefonnummer.

Änderung der Adresse, E-Mail oder Telefonnummer müssen rechtzeitig per Mail der Schulverwaltung mitgeteilt werden. Diese informiert die zuständigen Lehrpersonen.

An- und Abmeldung

An- und abmeldungen Schule, Musikschule, Schulische Dienste, Tagesstrukturen

Die An- und Abmeldeformulare finden Sie in unserem Online-Schalter.

Begabungsförderung

Leistungsstarke Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung. Weitere Informationen zu Zielgruppe und Lernformen finden Sie bei den Förderangeboten.

Beratungsangebote

In Adligenswil stehen eine Reihe Beratungsangebote und Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien zur Verfügung.
 

Beratungsangebote

Berufswahl

Die Berufliche Orientierung stellt auf der Sekundarstufe gemäss Lehrplan 21 ein zentrales Thema dar: Parallel zur schulischen Vorbereitung des Übergangs in eine nachobligatorische Ausbildung erarbeiten die Jugendlichen die Voraussetzungen für die Wahl ihres zukünftigen Bildungs- und Berufszieles. Weitere Informationen finden Sie bei der Sekundarschule.

Beschwerdemanagement

Im Beschwerde-Konzept ist der Umgang mit Beschwerden und der Beschwerdeweg für Eltern, Lernende und Lehrpersonen aufgeführt.

Beschwerdemanagement

Bildungskommission

Die Bildungskommission unterstützt als strategisches Organ den Gemeinderat im gesamten Themenbereich der Bildung und der Volksschule als beratende Kommission. Sie wirkt insbesondere bei der strategischen Schulplanung, bei Fragen zu Schulmodellen und bei der Vorbereitung des politischen Leistungsauftrages der Schule mit. Die Gesamtverantwortung der Volksschule liegt beim Gemeinderat. 

Bus-Abo

Rückvergütung von Schüler-Abos

Die Gemeinde Adligenswil übernimmt die Kosten des Junioren-Abos für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Primarklasse, die in den Quartieren Schädrüti und Kleinebnet/Angel wohnen. Der Beitrag der Gemeinde kann auf der Gemeindekanzlei Adligenswil gegen Vorweisung der Kaufquittung bezogen werden.

Coronavirus

Schutzkonzept

Die Schulen Adligenswil verfügen über ein Schutzkonzept. Ziel ist, die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und der Lehrpersonen zu schützen. Die Verhaltens- und Hygienemassnahmen werden wir mit grosser Sorgfalt umsetzen.

Die Eltern wurden von den Schulleitungen über das Schutzkonzept ihrer Schule per Email informiert.

Wichtig ist, dass auch zuhause alle vom Bundesamt für Gesundheit vorgegebenen Massnahmen gut beachtet und mit den Kindern thematisiert und geübt werden. Dazu gehören unter anderem «Abstand halten» und die Hygienemassnahmen beachten.

Weitere Informationen sind unter auf der Website der Volksschulbildung Luzern https://volksschulbildung.lu.ch/coronaviruspubliziert.

Fragen und Anliegen beantworten die Klassenlehrpersonen oder die Schulleitungen gerne.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Ergänzend zur Sprachförderung im Regelunterricht werden Kinder und Jugendliche mit keinen oder ungenügenden Deutschkenntnissen zusätzlich durch Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) unterstützt.

Dispensation und Abwesenheit

Lernende können auf begründetes und schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten hin vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert werden.

Als Dispensation gilt die bewilligte Abwesenheit von der Schule von mindestens einem Schulhalbtag. Für die Dispensation vom Unterricht für religiöse Anlässe (u.a. Ramadan) sind die Klassenlehrpersonen zwei Schulwochen im Voraus zu informieren.

Zuständige Instanz Anzahl Tage/Wochen Eingabefrist Form
Klassenlehrperson bis 3 Tage* 1 Woche vorher schriftliches Gesuch, Hand unterschrieben
Schulleiter/-in 4 Tage bis 3 Wochen 4 Wochen vorher schriftliches Gesuch, Hand unterschrieben
Rektorat mehr als 3 Wochen 10 Wochen vorher schriftliches Gesuch, Hand unterschrieben

Grundsatz: Es werden keine digitalen Urlaubs- und Dispensationsgesuche akzeptiert. Bitte verwenden Sie für das Gesuch unser Formular [dotx, 50 KB]und senden sie es unter Einhaltung der Eingabefrist an die zuständige Instanz. Buchungen dürfen erst nach schriftlicher Zusage der zuständigen Instanz gemacht werden. 

* Davon ausgeschlossen sind Urlaube direkt vor und anschliessend an Ferien und Feiertagen. In diesen Fällen ist die zuständige Schulleiter/-in anzuschreiben. 

Gesuche – Mitteilung 

  • Gesuche und Mitteilungen müssen fristgerecht und schriftlich bei der jeweils zuständigen Instanz unterschrieben eingereicht werden. 
  • Es werden keine nachträglichen Gesuche bewilligt. 

Ablehnungsgründe 

Gesuche um Dispensationen können unter anderem abgelehnt werden, wenn 

  • die Dispensation zur Ferienverlängerung dient. 
  • das Dispensationsgesuch unzureichend begründet ist. 
  • bereits Dispensationsgesuche bewilligt wurden. 
  • das Erreichen der Lernziele des Schülers gefährdet ist. 
  • der Schüler disziplinarische Schwierigkeiten bereitet. 
  • die Unterrichtsplanung und -gestaltung wesentlich erschwert wird 

Reglement Dispensation und Abwesenheit [pdf, 289 KB]

 

 

Elternmitwirkung

Der Schule Adligenswil ist eine vertrauensvolle und gute  Zusammenarbeit mit den Eltern ein Anliegen. Ende Januar 2019 hat der Gemeinderat ein gemeinsam von Schule und Bildungskommission erarbeitetes Konzept [pdf, 753 KB] zur Elternmitwirkung verabschiedet, in dem folgende Ziele definiert sind:

  • Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.
  • Offene Kommunikation zwischen Eltern und Schule zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses.
  • Anliegen und Interessen der Eltern und jene der Schule werden auf konstruktive Weise gesammelt und führen zu gemeinsamen Projekten.
  • Eltern haben die Möglichkeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Projekten wie Sporttage, Schulreisen, Fasnacht, Pausenplatzgestaltung, usw. eingesetzt zu werden.

Evaluation

Im Kanton Luzern werden die Schulen alle vier bis sechs Jahre von der zuständigen Fachstelle des Kantons Luzern evaluiert. Im Schuljahr 2018/19 hat die Schule Adligenswil turnusgemäss die kantonale Evaluation durchlaufen.

Ziel und Zweck dieser Evaluation ist eine professionelle Fremdbeurteilung der Volksschule. Dabei sollen die Stärken der einzelnen Schulen im Kanton und ebenso allfällige Schwächen aufgezeigt werden. Die Ergebnisse bilden die Grundlage, Stärken der Schule zu sichern und weiter auszubauen und Defizite gezielt anzugehen und zu beheben.

Die gesamte Schule vom Kindergarten bis und mit Sekundarschule wurde in die Schulevaluation miteinbezogen. Beurteilt wurden die einzelnen Schulhäuser und die Schulführung im Gesamten (Gemeinderat, Bildungskommission, Rektorat und Schulleitungen). Dabei wurden alle an der Schule beteiligten Personen angesprochen und befragt.

Basierend auf den Ergebnissen der externen Schulevaluation wurden von der Fachstelle die Entwicklungspotentiale festgelegt und daraus gemeinsam mit der Schule verbindliche Entwicklungsziele abgeleitet. Nach drei Jahren wird die Zielerreichung von der Abteilung Schulaufsicht überprüft.

Ferienbetreuung

Die Tagesstruktur bietet während sechs Schulferienwochen pro Schuljahr eine Ferienbetreuung an. 

Ferienplan

Förderangebote

Die Volksschule hat einerseits einen allgemein bildenden Auftrag, sie vermittelt Grundwissen, Grundfertigkeiten und Grundhaltungen. Andererseits soll sie die Lernenden ihren individuellen Lernvoraussetzungen entsprechend fördern. Lehrpersonen orientieren sich vorab an den Stärken und fördern die Entwicklung vielseitiger Interessen und Begabungen, im Wissen darum, dass Entwicklungen nicht voraussehbar sind und unterschiedlich verlaufen.

Die Förderangebote dienen der bestmöglichen Ausbildung und Erziehung der Lernenden, die dem Unterricht in der Regelklasse ganz oder teilweise nicht zu folgen vermögen oder zu weiter gehenden Leistungen fähig sind.

(Volksschulbildungsgesetz, Verordnung über die Förderangebote SRL Nr. 406)

Für die Kinder mit besonderen schulischen und pädagogischen Bedürfnissen bilden die folgenden Förderangebote eine notwendige Ergänzung der Bemühungen der Klassenlehrperson:

 

Friedensbrücke

Friedensbrücke - ein Instrument zur gewaltfreien Konfliktlösung

Die Friedensbrücke, auch bekannt unter dem Namen Friedenstreppe, fördert und unterstützt die Dialog- und Kooperations­fähigkeit, sowie die Konfliktfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Die einzelnen Stufen sollen den Kindern helfen, indem sie möglichst selbständig ihre Konflikte benennen, Lösungsvorschläge suchen und zum Schluss Konflikte lösen. In Zusammenarbeit mit der Schulsozial­arbeit wird dieses Instrument in diesem Schuljahr in allen drei Zyk­len, also vom Kindergarten bis zur Sekundarschule, an der Schule Adligenswil eingeführt und eingeübt. Es soll die Kinder und Jugend­lichen zunehmend dazu befähigen ihre Konflikte gewaltfrei lösen zu können. Vielleicht haben Sie Lust die Friedensbrücke zu Hause auch auszuprobieren?

Symbole Friedensbrücke [pdf, 129 KB]

Symbole Friedensbrücke Zyklus 1 [pdf, 108 KB]

Fundgegenstände

Musikinstrumente, Kleider, Uhren, Brillen, Schlüssel, Schmuck sind im Eingangsbereich vom Dorfschulhaus 2 zu finden. Wertgegenstände sind im Schaukasten ausgestellt und werden vom Hausdienst (041 375 72 56) zurückgegeben.

Gesundheitsförderung an unserer Schule

fit4future

Unserer Schule ist es ein Anliegen, sich für die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu engagieren. Deshalb machen wir bei «fit4future» mit. Das nationale Programm bietet Primarschulen ein tolles Angebot zu den Themen Bewegung, Ernährung und Brainfitness. Ob Klassen-Kochkurse, Bewegungstage, Workshops, Lehrer-Weiterbildungen, Elternabende, Bewegungsmaterialien oder Unterrichtsinputs: Das vielfältige Angebot ist kostenlos und leistet einen wertvollen Beitrag, Kinder spielerisch zu einem bewegten, gesunden Lebensstil motivieren.

Pfannenfertige Spielideen und wertvolle Informationen für einen gesunden Alltag gibt’s übrigens auch im monatlichen «fit4future» Input: Anmeldung

Haftung und Versicherung

Die Lernenden bzw. deren Erziehungsberechtigten haften für die vorsätzliche und fahrlässige Beschädigung oder den Verlust von Lehrmitteln, Unterrichtsmaterial und Bibliotheksbüchern und für die Beschädigung von Schuleinrichtungen.
Lernende, die sich untereinander oder Dritten während des Schulbetriebs Schaden zufügen, haften nach den Regeln des Privatrechts.
Vandalismus, Sachbeschädigungen und Diebstahl haben eine Strafanzeige zur Folge.

Hauswart

Der Leiter Hausdienst Gerald Heller und seine Mitarbeitenden betreuen auch die Gebäude der Volksschule Adligenswil.

Hausdienst der Gemeinde Adligenswil, Abteilung Finanzen und Immobilien

Integrative Förderung (IF)

Die Integrative Förderung (IF) hat zum Ziel, alle Kinder in ihren individuellen Fähigkeiten zu fördern.

Integrative Sonderschulung (IS)

Kinder und Jugendliche der Integrativen Sonderschulung (IS) besuchen die Regelklasse an ihrem Wohnort. Die soziale Integration und schulische Förderung stehen im Zentrum aller Bemühungen. Anstelle des Lehrplanes der Regelschule richten sich die Lernziele nach den individuellen Förderplänen der Lernenden, basierend auf dem Förderprozess nach ICF. 

Volksschulbildung Kanton Luzern

Jugendanimation

Die offene Kinder- und Jugendanimation Adligenswil, kurz OK-JAA, stärkt das soziale und kulturelle Zusammenleben zwischen Kindern, Jugendlichen und den anderen Generationen. Sie fördert die Eigenverantwortung, die Selbstorganisation und die Mitwirkung von jungen Menschen und unterstützt sie bei der Umsetzung ihrer Anliegen in den Bereichen Freizeit, Kultur, Soziales und Politik. Die OK-JAA betreibt einen Jugendtreff sowie ihre eigene Webseite.

Kindergarten

Die Volksschule Adligenswil  bietet den zweijährigen Kindergarten an. Dieser wird altersgemischt geführt. Er eröffnet dem Kind einen neuen Lebens-, Spiel- und Erfahrungsraum. Im Kindergarten werden die Entwicklung und das Lernen des Kindes angeregt und gefördert. Dabei werden individuelle Voraussetzungen berücksichtigt (Volkschulbildung Kanton Luzern).

Kleider

Die Lernenden haben angepasst gekleidet am Unterricht teilzunehmen. Lehrpersonen und Schulleitung halten die Lernenden bei unangepasster, anstössiger oder provozierender Bekleidung an, entsprechende Korrekturen vorzunehmen.

Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte

Persönliche Geräte
Persönliche Geräte sind von den Lernenden auf dem ganzen Schulareal auszuschalten und zu verstauen. In Betrieb gehaltene Geräte werden bis 24 Stunden eingezogen und können zur Rückgabe an die Erziehungsberechtigten zurückbehalten werden.

Jegliche Ton- und Bildaufnahmen im Schulhaus sind ohne Einwilligung der Schule verboten.

Kommunikations-und Unterhaltungsgeräte werden ausschliesslich auf Anordnung der Lehrpersonen eingesetzt. 

Geräte der Schule
Die Geräte sind mit der üblichen Sorgfalt zu bedienen. Der Missbrauch von Geräten wird bestraft.

Lernatelier

Für die Lernenden aller 3 Zyklen bietet die Schule Adligenswil ein Lernatelier an. Ziel ist es, den Lernenden die Möglichkeit zu bieten, die Hauaufgaben und das Vorbereiten auf Lernkontrollen betreut und zeitlich strukturiert erledigen zu können. Sie haben die Möglichkeit die Hausaufgaben am Nachmittag nach Unterrichtsschluss begleitet und pädagogisch betreut zu erledigen.

Logopädie

Die Logopädie widmet sich Störungen des Sprechens und der gesprochenen und geschriebenen Sprache. 

Medienkompetenz und Informatik

Die Volksschule hat den Auftrag, die Schülerinnen und Schüler auf das berufliche und gesellschaftliche Leben vorzubereiten. Dazu gehört im Fach Medien und Informatik der kompetente Umgang mit digitalen Medien.

Musikschule

Seit dem 1. August 2014 sind die Musikschulen Adligenswil und Udligenswil zusammengeschlossen. Trägergemeinde ist die Gemeinde Adligenswil.

Niveau- oder Stammklassenwechsel

Ein Stammklassenwechsel ist in der Regel auf Beginn eines Schuljahres, der Wechsel eines Niveaus in den Niveaufächern auf Beginn eines Semesters möglich. Über den Stammklassenwechsel entscheidet die Schulleitung, über einen Niveauwechsel die Klassenlehrperson, jeweils nach Anhörung der Erziehungsberechtigten.

 

Offene Stellen

Offene Stellen publizieren wir auch auf der Webseite der Dienststelle Personal

Ortsplan

Praxisschule der Pädagogischen Hochschule Luzern

Die Schule Adligenswil ist eine Praxisschule der Pädagogischen Hochschule Luzern und offzielle Partnerin der PH Luzern.

Primarschule

In der Primarschule erarbeiten die Kinder grundlegendes Wissen und bauen Lern- und Arbeitsmethoden auf. Über die Schuljahre hinweg wächst das Angebot an Fächern. Der ganzheitliche Unterricht weckt und pflegt vielseitige Interessen (Volksschulbildung Kanton Luzern).

Schulhaus Dorf  1. bis 2. Klassen Zyklus 1
Schulhaus Kehlhof 3. bis 6. Klassen Zyklus 2

 

Psychomotorik

Die psychomotorische Therapie setzt sich zum Ziel, das Kind mit Bewegungs- und Wahrnehmungsschwierigkeiten zu begleiten und ihm in vielfältiger Art und in einem geschützten Rahmen zu neuen Erfahrungen und Bewegungsmöglichkeiten zu verhelfen. 

Rektorat / Abteilungsleitung Volksschule Adligenswil

Die Rektorin ist als Abteilungsleiterin Bildung und Kultur und als Mitglied der Geschäftleitung  für die operative Führung der Gesamtschule verantwortlich. Diese beinhaltet die Bereiche Schule, Tagesstrukturen, Schulsozialarbeit, Schulische Dienste, Musikschule und Schulverwaltung. Dabei stützt sie sich auf das Leitbild und den Leistungsauftrag. Sie berücksichtigt die Bedürfnisse und Möglichkeiten aller Beteiligten und arbeitet eng mit Behörden, Lehr- und Fachpersonen, Lernenden, Erziehungsberechtigten und weiteren an der Schule beteiligten Personen zusammen.

Im Einzelnen umfassen ihre Aufgaben folgende fünf Hauptbereiche:

  • Führung der Volksschule Adligenswil
  • Personalführung  der Schulleitungen 
  • Qualitätsentwicklung und -evaluation  
  • Organisation und Administration 
  • Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

Religionsunterricht

An- oder Abmeldungen werden durch die Erziehungsberechtigten direkt vorgenommen.

Schülerpartizipation

Die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler wird in allen Zyklen gepflegt und gefördert.

Schularzt

Der obligatorische schulärztliche Untersuch findet im Kindergarten, in der 4. Primar- und in der 2. Sekundarschule statt. Die Kosten werden von der Volksschule Adligenswil übernommen. Der Untersuch wird durch das Ärztezentrum Adligenswil  durchgeführt. Untersucht werden die Grösse, Gewicht, Visus (Sehkraft), Gehör und der Bewegungsapparat. Es wird zudem der Impfstatus kontrolliert und auf Wunsch auch geimpft. Die Impfungen sind freiwillig und werden nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten durchgeführt. 

Die Erziehungsberechtigten werden schriftlich über den Ablauf des Untersuchs orientiert und können diesen auch auf eigene Kosten durch eine Privatärztin oder einen Privatarzt durchführen lassen. 

Schulbesuch

Eltern und Erziehungsberechtigte

Jeweils ab den Herbstferien können individuelle Besuche mit den Lehrpersonen abgemacht werden. Nehmen Sie vor einem Besuch schriftlich oder telefonisch Kontakt mit den Lehrpersonen auf.

Unsere Wünsche an Besucherinnen und Besucher

  • Die Kinder/Jugendlichen sind  stolz, wenn sie Ihnen zeigen können, wie sie selbständig und ohne Ihre Hilfe arbeiten. Suchen Sie sich deshalb im Unterrichtsraum einen Platz, beobachten Sie das Geschehen und die Kinder/Jugendlichen aus Distanz.
  • Gespräche mit anderen Eltern führen Sie am besten vor oder nach Ihrem Besuch. Das gibt den Kindern/Jugendlichen und der Lehrperson die benötigte Ruhe während dem Unterricht.
  • Für Gespräche mit der Lehrperson vereinbaren Sie einen Termin ausserhalb der Unterrichtszeit.
  • Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie für Ihre jüngeren Kinder einen Betreuungsplatz finden.
  • Auf dem Schulareal und im Schulhaus sind Hunde nicht zugelassen.
  • Es freut uns, wenn Sie während einer ganzen Lektion bleiben.

Schulbibliothek

Mit der grossen Auswahl von Medien und vielen Veranstaltungen für Gross und Klein ist die Bibliothek im Zentrum Teufmatt der Treffpunkt für Lesehungrige, Kulturinteressierte und alle, die es werden wollen.

Schulgesundheit

Die Dienststelle Gesundheit und Sport Kanton Luzern informiert mit Merkblättern zu den Themen:

  • Richtlinien Schulausschluss
  • Hand-Fuss-Mund Krankheit
  • Keuchhusten (Pertussis)
  • Krätze (Skabies)
  • Läuse
  • Masern
  • Meningokokken
  • Noroviren
  • Windpocken (Varizellen)
  • Zecken

Schulleitung

Die Schulleitungen sind für die operative Führung ihrer Schule und den reibungslosen Schulbetrieb zuständig. Sie berücksichtigen die Bedürfnisse und Möglichkeiten aller Beteiligten und arbeiten eng mit dem Rektorat, Lehr- und Fachpersonen, Lernenden, Erziehungsberechtigten und weiteren an der Schule beteiligten Personen zusammen.

 

Schulordnung

Schulpsychologischer Dienst

Die Schulpsychologischen Dienste unterstützen mit ihren Abklärungen und Beratungen Kinder und Jugendliche bei den unterschiedlichsten Lern- und Verhaltensproblemen in der Schule und im familiären Umfeld. 

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit (SSA) unterstützt und berät Kinder und Jugendliche bei der Gestaltung des Schulalltages und bei einer für sie befriedigenden Lebensbewältigung. Unter Einbezug des sozialen Umfeldes hilft die SSA bei der Entwicklung von Lösungen bei psychosozialen Problemstellungen. Dabei arbeitet sie mit Lehrpersonen, weiteren Fachpersonen und spezialisierten Stellen der Kinder- und Jugendhilfe sowie mit der Schule zusammen.

Schulstrategie

Gesamtschule Adligenswil – zusammen stark für die Zukunft

Schülerinnen und Schüler in Adligenswil werden in ihrem persönlichen Bildungsprozess optimal gefördert. Kinder und Jugendliche werden befähigt, ihr Leben selbst- und verantwortungsbewusst zu gestalten und ihre persönlichen Fähigkeiten und Potenziale auszuschöpfen. Auf diese Weise erhalten alle Kinder und Jugendlichen die Chance, ihre Kompetenzen zu entwickeln und sich zu entfalten.

Schulstrategie Volksschule Adligenswil [pdf, 441 KB]

Schulverwaltung

Die Schulverwaltung ist ein Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum und damit Anlauf-, Auskunft- und Triagestelle für alle Beteiligten der Schule.

Sie ist für die administrative Abwicklung von Zu-, Um- und Wegzug von Schülerinnen und Schülern, das Rechnungswesen und die Personaladministration zuständig und unterstützt das Rektorat und die Schulleitungen in Administrations- und Planungsarbeiten.

Für Fragen zur Musikschule ist das Musikschulsekretariat oder die Musikschulleitung zuständig.

Schulzahnpflege

Die Zahnmedizinische Prophylaxe und der Untersuch durch die Schulzahnärztin oder den Schulzahnarzt sind obligatorisch. Die Kosten für den Untersuch werden von der Gemeinde Adligenswil übernommen. Die Erziehungsberechtigten werden schriftlich über den Ablauf des Untersuchs orientiert und können den Untersuch – auf eigene Kosten – durch eine andere Zahnärztin oder einen anderen Zahnarzt durchführen lassen. Die Behandlung ist freiwillig. Die Kosten der Behandlung haben die Erziehungsberechtigten zu übernehmen (Dienststelle Gesundheit und Sport Kanton Luzern) 

Schwimmunterricht

Die 3. und 4. Primarschulklassen besuchen während 9 Lektionen pro Schuljahr den obligatorischen Schwimmunterricht in Meggen. 

Sekundarschule

In der Sekundarschule erweitern die Jugendlichen ihre Grundbildung zu einer alltagsorientierten Allgemeinbildung. Damit schaffen sie die Grundlagen für eine Berufsausbildung oder für den Eintritt in eine weiterführende Schule (Volksschulbildung Kanton Luzern) 

An der Sekundarschule Adligenswil wird das kooperative Sekundarschulmodell umgesetzt.

Tagesstrukturen

Die Schule Adligenswil bietet - jeweils von Montag bis Freitag - zeitgemässe schul- und familienergänzende Tagesstrukturen an. Familien, deren Kinder die Tagesstrukturen besuchen, haben Anrecht auf Betreuungsgutscheine, gemäss Reglement.

Übertrittsverfahren Primarschule - Sekundarschule

Weitere Informationen zum Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarschule.

Unfallversicherung

Die Versicherung ist Sache der Eltern. Der Versicherungsschutz erfolgt gemäss KGV über die private Unfall- und Krankenversicherung. Haftpflichtfälle werden ebenfalls über die private Versicherung geregelt.

Unterrichtszeiten

Kindergarten/Primarschule

Vormittag Nachmittag
08.15 bis 09.00 Uhr 13.45 bis 14.30 Uhr 
09.05 bis 09.50 Uhr 14.35 bis 15.20 Uhr 
10.10 bis 10.55 Uhr 15.25 bis 16.10 Uhr
11.00 bis 11.45 Uhr  

 

Sekundarschule

Vormittag Nachmittag
07.25 bis 08.10 Uhr 13.45 bis 14.30 Uhr 
08.15 bis 09.00 Uhr 14.35 bis 15.20 Uhr 
09.05 bis 09.50 Uhr 15.40 bis 16.25 Uhr
10.10 bis 10.55 Uhr 16.30 bis 17.15 Uhr
11.00 bis 11.45 Uhr  

Verkehrsunterricht

Die Verkehrsprävention wird durch Verkehrinstruktoren der Luzerner Polizei stufengerecht durchgeführt. Das Unterrichtsprogramm für die einzelnen Stufen finden Sie direkt auf der Website der Luzerner Polizei.

Wahlfächer

In der 3. Sek besuchen die Lernenden neben den Pflichtfächern zwischen 4 bis 8 Lektionen Wahlfächer. Bei der Wahl der Fächer soll neben der Motivation auch die angestrebte berufliche oder schulische Ausbildung nach der Sekundarschule berücksichtigt werden.