![]() DIE SCHULE ADLIGENSWIL VON A - Z![]() ABWESENHEITENEine Erkrankung des Kindes oder andere unvermeidliche Abwesenheiten sind der zuständigen Lehrperson von den Erziehungsberechtigten unter Angabe des Grundes vor Unterrichtsbeginn zu melden.
Als unvermeidliche Abwesenheiten gelten Krankheit und Notfälle, die den Besuch der Schule verunmöglichen oder wesentlich erschweren.
Unvermeidliche Abwesenheiten, die nicht innerhalb von vier Tagen seit Beginn begründet werden oder deren Begründung nicht genügend, gelten als unentschuldigtes Schulversäumnis.
Erscheint ein Kind unentschuldigt nicht im Unterricht, so wird sich die Lehrperson darum bemühen, möglichst schnell mit den Eltern in Verbindung zu treten. ![]() BERATUNGSANGEBOTEIn Adligenswil stehen eine Reihe von schul- und familienergänzenden Betreuungsangebote, Beratungsangebote und Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien zur Verfügung. Beratungsangebote ![]() FÖRDERANGEBOTE ÜBERSICHTDie Volksschule hat einerseits einen allgemein bildenden Auftrag, sie vermittelt Grundwissen, Grundfertigkeiten und Grundhaltungen. Andererseits soll sie die Lernenden ihren individuellen Lernvoraussetzungen entsprechend fördern. Lehrpersonen orientieren sich vorab an den Stärken und fördern die Entwicklung vielseitiger Interessen und Begabungen, im Wissen darum, dass Entwicklungen nicht voraussehbar sind und unterschiedlich verlaufen. Die Förderangebote dienen der bestmöglichen Ausbildung und Erziehung der Lernenden, die dem Unterricht in der Regelklasse ganz oder teilweise nicht zu folgen vermögen oder zu weiter gehenden Leistungen fähig sind. (Volksschulbildungsgesetz, Verordnung über die Förderangebote SRL Nr. 406)
Für die Kinder mit besonderen schulischen und pädagogischen Bedürfnissen bilden die folgenden Förderangebote eine notwendige Ergänzung der Bemühungen der Klassenlehrperson:
Hinweis *An der Sekundarschule wird die Begabungsförderung durch die Niveaus im kooperativen Modell abgedeckt. ![]() FUNDGEGENSTÄNDEMusikinstrumente, Kleider, Uhren, Brillen, Schlüssel, Schmuck, ... sind im Eingangsbereich vom Dorfschulhaus 2 zu finden. Wertgegenstände sind im Schaukasten ausgestellt und werden vom Hausdienst (041 375 72 56) zurückgegeben.
![]() HAFTUNG UND VERSICHERUNGDie Lernenden bzw. deren Erziehungsberechtigten haften für die vorsätzliche und fahrlässige Beschädigung oder den Verlust von Lehrmitteln, Unterrichtsmaterial und Bibliotheksbüchern und für die Beschädigung von Schuleinrichtungen. Lernende, die sich untereinander oder Dritten während des Schulbetriebs Schaden zufügen, haften nach den Regeln des Privatrechts. Vandalismus, Sachbeschädigungen und Diebstahl haben eine Strafanzeige zur Folge. ![]() JUGENDLICHEIn Adligenswil stehen eine Reihe von schul- und familienergänzenden Betreuungsangebote, Beratungsangebote und Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien zur Verfügung. Angebote für Jugendliche: ![]() KLEIDERDie Lernenden haben angepasst gekleidet am Unterricht teilzunehmen. Lehrpersonen und Schulleitung halten die Lernenden bei unangepasster, anstössiger oder provozierender Bekleidung an, entsprechende Korrekturen vorzunehmen. ![]() KOMMUNIKATIONS- UND UNTERHALTUNGSGERÄTEPersönliche Geräte Persönliche Geräte (Smart-Phone, Handy, MP3-Player usw.) sind von den Lernenden auf dem ganzen Schulareal auszuschalten und zu verstauen. In Betrieb gehaltene Geräte werden bis 24 Stunden eingezogen und können zur Rückgabe an die Erziehungsberechtigten zurückbehalten werden. Jegliche Ton- und Bildaufnahmen seitens der Kinder sind im Schulhaus verboten. In besonderen Fällen können Lehrpersonen Ausnahmen bewilligen.
Geräte der Schule Die Geräte sind mit der üblichen Sorgfalt zu bedienen. Der Missbrauch von Geräten wie Personal-Computern und Notebooks wird bestraft. ![]() KOSTENDer Besuch der Volksschule ist unentgeltlich. Die Lernenden haben Anspruch auf die kostenlose Abgabe von Lehrmitteln und Unterrichtsmaterialien.
Für besondere Schulveranstaltungen, Materialien und besondere Dienstleistungen kann von den Erziehungsberechtigten eine Kostenbeteiligung verlangt werden. Dies geschieht insbesondere im Technischen Gestalten, im Hauswirtschaftsunterricht, bei Lehrausgängen, Projekttagen und Schulverlegungen. ![]() LEITGEDANKEN ZUR ZUSAMMENARBEIT SCHULE UND ELTERN
Aus den Leitsätzen der Schule Adligenswil Eine starke und selbstbewusste Schule macht Betroffene zu Beteiligten und kommuniziert wahr und situationsgerecht.
Starke und selbstbewusste Lehrpersonen arbeiten mit allen Beteiligten konstruktiv zusammen.
In den ersten Lebensjahren legen die Eltern eine wichtige Basis für die Entwicklung ihres Kindes. Mit dem Eintritt in Kindergarten und Schule öffnet sich eine neue Welt für das Kind und für die Eltern. Eltern und Volksschule tragen nun gemeinsam die Verantwortung für die Entwicklung und Förderung des Kindes, die durch eine gute Zusammenarbeit begünstigt wird. Während die Verantwortung für die Erziehung des Kindes grundsätzlich bei den Eltern liegt, übernehmen die Lehrpersonen die Aufgabe der schulischen Bildung.
Sie als Eltern unterstützen die Schule indem Sie - den Dialog mit der Schule pflegen - uns Rückmeldungen geben und Ideen einbringen - Ihre Anliegen bei den direkt Betroffenen ansprechen - sich für Gespräche, Besuchstage und Schulveranstaltungen Zeit nehmen
Uns als Lehrpersonen und Schulleitung ist eine professionelle Information und Beratung der Lernenden und Eltern wichtig. Sie können von uns erwarten, dass wir Sie auf dem Laufenden halten über - die schulische und soziale Entwicklung Ihres Kindes - Lerninhalte, Unterrichtsmittel und Arbeitsweisen - Organisatorisches zu Unterricht und Schulbetrieb
Unsere Zusammenarbeit ist geprägt von gegenseitiger Wertschätzung und Unterstützung und soll dem Wohl des Kindes dienlich sein. Gemeinsam verfolgen wir das Ziel, das Kind optimal zu fördern, damit es seine Fähigkeiten entfalten und in der Gesellschaft bestehen kann. ![]() MASERNImpfempfehlung Masern, Mumps, Röteln ![]() PRAXISSCHULE DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE LUZERNDie Schule Adligenswil ist eine Praxisschule der Pädagogischen Hochschule Luzern und offzielle Partnerin der PH Luzern. ![]() ![]() SCHULÄRZTLICHER DIENSTDer Untersuch durch die Schulärztin oder den Schularzt ist obligatorisch und findet im Kindergarten, in der 4. Primar- und in der 2. Sekundarschule statt. Die Kosten werden von der Gemeinde Adligenswil übernommen. Die Erziehungsberechtigten werden schriftlich über den Ablauf des Untersuchs orientiert und können den Untersuch – auf eigene Kosten – durch eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt durchführen lassen. ![]() SCHULBESUCHE FÜR ELTERNAb den Herbstferien können individuelle Besuche mit den Lehrpersonen abgemacht werden. Nehmen Sie vor einem Besuch schriftlich oder telefonisch Kontakt mit den Lehrpersonen auf.
Unsere Wünsche an Besucherinnen und Besucher
Die Kinder/Jugendlichen sind stolz, wenn sie Ihnen zeigen können, wie sie selbständig und ohne Ihre Hilfe arbeiten. Suchen Sie sich deshalb im Unterrichtsraum einen Platz, beobachten Sie das Geschehen und die Kinder/Jugendlichen aus Distanz.
Gespräche mit anderen Eltern führen Sie am besten vor oder nach Ihrem Besuch. Das gibt den Kindern/Jugendlichen und der Lehrperson die benötigte Ruhe während dem Unterricht.
Für längere persönliche Gespräche mit der Lehrperson möge man einen Termin ausserhalb der Unterrichtszeit vereinbaren.
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie für Ihre jüngeren Kinder einen Betreuungsplatz finden.
Ihr Vierbeiner fühlt sich zu Hause sicher am wohlsten. Auf dem Schulareal und im Schulhaus sind Hunde nicht zugelassen.
Es freut uns, wenn Sie während einer ganzen Lektion bleiben. ![]() SCHULORDNUNGDie Schulordnung kann auf der Webseite der Schule im Menü "Dokumente" heruntergeladen werden. ![]() SCHULSOZIALARBEITDie Schulsozialarbeit ist Anlauf- und Beratungsstelle für Schülerinnen und Schüler. Sie verfolgt das Ziel, die Kinder und Jugendlichen in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung im schulischen Umfeld zu unterstützen. Sie berät Eltern und Lehrpersonen bei sozialen Fragen und Problemen und vermittelt bei Bedarf an Fachstellen. Zu ihren Aufgaben gehören:
Die Schulsozialarbeit hilft rasch und unbürokratisch vor Ort. Sie verbindet die Schule mit den Stellen der Jugend- und Familienhilfe. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Adligenswil vom Kindergarten bis zur 9. Klasse.
Kontakte:
Kindergarten&Primarschule
Sekundarschule
![]() SCHUL- UND FAMILIENERGÄNZENDE TAGESBETREUUNGIn Adligenswil stehen eine Reihe von schul- und familienergänzenden Betreuungsangebote, Beratungsangebote und Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien zur Verfügung. Betreuungsangebote ![]() SCHULUNTERSTÜTZUNG: SCHULPSYCHOLOGISCHER DIENST - LOGOPÄDIE - PSYCHOMOTORIKDie Schulunterstützung umfasst den Schulpsychologischen Dienst, den Logopädischen Dienst, die Psychomotorische Therapiestelle sowie die Schulsozialarbeit. Die Benutzung der Angebote ist grundsätzlich – unter Vorbehalt besonderer Bestimmungen – unentgeltlich.
Abklärung, Beratung und Behandlung Bei Auffälligkeiten in den Bereichen Lernen, Leistung, Verhalten, Sprache und Psychomotorik teilt die Lehrperson ihre Beobachtungen den Erziehungsberechtigten mit. Die Fachpersonen der Schulunterstützung werden bei Bedarf beigezogen. Diese nehmen Abklärungen vor, führen Beratungen und Behandlungen durch und leiten geeignete Massnahmen in die Wege.
Anmeldung Die Erziehungsberechtigten können die Lernenden bei der Schulunterstützung direkt anmelden. Lehrpersonen können die Lernenden mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten anmelden. Lernende können sich in besonderen Fällen auch selber anmelden. Die Schulleitung kann Abklärungen, Beratungen und Behandlungen nach Anhören der Erziehungsberechtigten anordnen. Die Anmeldeformulare finden Sie auf dieser Webseite unter der Rubrik: "SCHULISCHE DIENSTE". ![]() SCHULWEGDie Lernenden wählen den sichersten Schulweg zum Schulhaus und zurück nach Hause. Die Verantwortung für den Schulweg liegt bei den Erziehungsberechtigten. ![]() SCHULZAHNÄRZTLICHER DIENSTDie Zahnmedizinische Prophylaxe und der Untersuch durch die Schulzahnärztin oder den Schulzahnarzt sind obligatorisch. Die Kosten für den Untersuch werden von der Gemeinde Adligenswil übernommen. Die Erziehungsberechtigten werden schriftlich über den Ablauf des Untersuchs orientiert und können den Untersuch – auf eigene Kosten – durch eine andere Zahnärztin oder einen anderen Zahnarzt durchführen lassen. Die Behandlung ist freiwillig. Die Kosten der Behandlung haben die Erziehungsberechtigten zu übernehmen. ![]()
![]() UMZUG, WEGZUGErziehungsberechtigte melden einen Wohnortswechsel bei der Gemeindeverwaltung, bei der Klassenlehrperson und beim Schulsekretariat. Die Zeugnismappe und Schulakten vom wegziehenden Lernenden werden vom Schulsekretariat an die Behörden des neuen Schulortes weitergeleitet. Bei einem Wegzug ins Ausland werden die Zeugnismappe und weitere Schulakten mitgegeben. Für die Aufnahme in eine Privatschule ist dem Schulsekretariat eine Aufnahmebestätigung vorzulegen. ![]() UNFALLVERSICHERUNGDer Versicherungsschutz erfolgt gemäss KGV über die private Unfall- und Krankenversicherung. Haftpflichtfälle werden ebenfalls über die private Versicherung geregelt. ![]() UNTERRICHTSZEITENPrimarschule / KindergartenIm Kindergarten wird die Pause am Vormittag je nach Programm festgesetzt. ![]()
Sekundarschule
Der Hauswirtschaftsunterricht kann auch über den Mittag erfolgen. ![]() URLAUB UND DISPENSATION VOM UNTERRICHTLernende können auf begründetes und schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten hin vom Unterricht ganz oder teilweise dispensiert werden.
Für Dispensationen vom Unterricht sind zuständig:
Unmittelbar vor und nach den Ferien/Feiertagen muss ein Gesuch, mindestens vier Wochen im Voraus, an die Schulleitung gestellt werden. Definitive Anmeldungen für Veranstaltungen, Buchungen von Flügen usw. dürfen erst nach der Genehmigung des Urlaubs vorgenommen werden. ![]() |